Laut der EU-Datenschutzgrundverordnung sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter zur Benennung einer Datenschutzbeauftragten oder eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, sofern diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig mit der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt werden. Unternehmen, die weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sind nicht zwangsläufig von dieser Pflicht befreit. Wenn in einer Organisation bspw. neue Methoden zur Verarbeitung personenbezogener Daten eingeführt werden, muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden. In diesem Fall schreibt die DSGVO auch die Bestellung einer Datenschutzbeauftragten oder eines Datenschutzbeauftragten vor, unabhängig von der Gesamtzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Verantwortliche können eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter entweder benennen oder diese Betreuung durch einen externen Dienstleister in Anspruch nehmen. Sofern eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in einem Unternehmen benannt wird, so hat sich die betreffende Person weiterzubilden um den Fachkundenachweis nach DSGVO vorlegen zu können. Diesen Fachkundenachweis stellen wir Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern nach erfolgreichem Abschluss unserer Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten aus.
Die Ausbildung bei datenschutz.net ist als reiner Online-Kurs konzipiert. Das bedeutet, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen Zeit- und Orts-unabhängig und profitieren dadurch auch von einer größeren Flexibilität hinsichtlich ihrer persönlichen Zeitgestaltung und Lernumgebung.
Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat, mit dem Sie die erworbene Fachkunde nach DSGVO nachweisen.
Datenschutzbeauftragte stehen nach ihrer Ausbildung vor der Herausforderung sich regelmäßig weiterzubilden. Im Arbeitsalltag bleibt hierfür nur selten Zeit. Um Datenschutzbeauftragten unter die Arme zu greifen, bieten wir unsere Mitgliedschaft an.
Die Mitgliedschaft richtet sich an diejenigen, die unseren Lehrgang Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten besucht und die Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Auch Absolventinnen und Absolventen fremder Institute können unsere Mitgliedschaft buchen, sofern sie ein vergleichbares Zertifikat vorweisen können.
Wir halten unsere Mitglieder regelmäßig über relevante Urteile und Gesetzesänderungen auf dem Laufenden. Im Rahmen unserer Re-Zertifizierung können Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Mal pro Jahr die Prüfung erneut ablegen, damit sie ihrer Weiterbildungspflicht nachkommen.
Bei Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung oder ab einer gewissen Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Viele Unternehmen entscheiden dafür, einen externen Datenschutzbeauftragten benennen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Für viele Entscheiderinnen und Entscheider ist es eine Erleichterung die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mit einem so wichtigen Thema zu belasten. Darüber hinaus ist der Haftungsumfang einer externen Datenschutzbeauftragten oder eines externen Datenschutzbeauftragten in der Regel deutlich höher als bei einer betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
datenschutz.net betreut mittlerweile mehrere hundert Unternehmen als externe Datenschutzbeauftragte. Das besondere ist das Preismodell sowie die leicht kalkulierbaren Tarife ohne Extrakosten, Tagessätze oder Aufschläge. Darüber hinaus ermöglichen wir mit unserer Zufriedenheitsgarantie bei Fragen und Problemen einen Direktkontakt zur Unternehmensführung.
Obwohl die IT-Sicherheit auf EU-Ebene noch nicht dieselbe Aufmerksamkeit erfahren hat wie das Thema Datenschutz, rüsten immer mehr Unternehmen auf um sich vor Hackerangriffen und Datenverlust zu schützen. Das Zentrum dieser Bemühungen bildet das Managementsystem für Informationssicherheit. Die Implementierung dieses Systems ist Hauptaufgabe einer IT-Sicherheitsbeauftragten und eines IT-Sicherheitsbeauftragten.
Die Kenntnisse für die Tätigkeit erlangen angehende IT-Sicherheitsbeauftragte in Kursen wie bspw. unserem Ausbildungslehrgang. Auf Basis der gängigen BSI-Standards und ISO- Normen geben wir unseren Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern das notwendige Werkzeug in die Hand, um ihre Unternehmen gezielt vor Datenverlust zu schützen.
Der Job ist nicht nur spannend sondern auch zukunftsträchtig: Technische Weiterentwicklungen machen die IT-Sicherheitsbeauftragte und den IT- Sicherheitsbeauftragten unverzichtbar.