Die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie die damit verbundene Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), haben zahlreiche Unternehmen vor neue Herausforderungen gestellt. Die Zahl der Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Da viele Unternehmen keine Zeit und keine Kapazitäten haben um einen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten zu benennen, gibt es immer mehr Organisationen, die einen externen Datenschutzbeauftragten benennen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter bedeutet die Verlagerung von Zuständigkeiten und von Verantwortung auf einen externen Dienstleister. Mit der Verlagerung dieser Zuständigkeit kann sich der Unternehmensleiter stärker auf sein Tagesgeschäft konzentrieren.
Ein externer Datenschutzbeauftragter, kann im Gegensatz zu einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten stärker in die Haftung genommen werden. Gerade der Arbeitnehmerschutz sowie eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten, machen den externen Datenschutzbeauftragten zu einer Alternative zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Durch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten, geben Manager die Verantwortung an einen externen Dritten ab und sourcen das gesamte Thema aus.
datenschutz.net betreut viele hundert Unternehmen auf dem deutschen Markt und hat im Laufe seiner Unternehmensgeschichte nicht nur Datenschutzbeauftragte selbst ausgebildet sondern ganze Konzerne und Verbände betreut.
Zu Beginn der Vertragsverhandlungen definieren wir einen fixen Preis, der über die gesamte Laufzeit stabil bleibt. Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern arbeiten wir nicht mit Stunden- und Tagessätzen. Mit unseren Konditionen können Sie die Preise und die Laufzeit exakt kalkulieren.
Obwohl der Gesetzgeber grundsätzliche lange Vertragslaufzeiten für die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten empfiehlt, kommen wir Ihnen gerne entgegen und stellen uns auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein.
Zu Beginn der Zusammenarbeit erhalten Sie den Direktkontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner. Hierbei handelt es sich in der Regel um den Datenschutzbeauftragten, den Sie gegenüber Ihrer zuständigen Behörde benennen. Im Rahmen unserer Zufriedenheitsgarantie bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eventuelle Unklarheiten oder Unstimmigkeiten mit unserer Geschäftsleitung persönlich zu klären.
Das ist unser Versprechen!
Wir führen unser Audit online durch. Dadurch sparen Sie sich Zeit und können sich auf Ihre Kerntätigkeiten konzentrieren. Durch unsere Vorbereitung beanspruchen wir Ihre Zeit nur in dem absolut notwendigen Umfang.
Ihr Ansprechpartner ist der Datenschutzbeauftragte, den Sie für Ihr Unternehmen benennen.
Wir passen die Betreuung – über den vorgeschriebenen Schutz hinaus – Ihren Bedürfnissen an. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um den Datenschutz zur Seite und beraten Sie auch zu allen relevanten Randthemen. Falls bei Ihnen eine Prüfung angeordnet wird, wohnen wir dem Audit selbstverständlich bei und sind erster Ansprechpartner für die für Sie zuständige Behörde.